Foodtruck-Import in die Schweiz: Zoll, MWST, Zulassung
Zollstelle, 8,1 % MWST, Formular 13.20 A, COC, Prüfung beim kantonalen Strassenverkehrsamt, Kontrollschild: So führen Sie einen Food-Truck-Anhänger in die Schweiz ein, Schritt für Schritt.
Romain BarreauGründer von Food Truck Store · 3 Min. LesezeitBeim Foodtruck-Import in die Schweiz führen Sie ein Fahrzeug ein: Zollanmeldung und MWST, danach Fahrzeugprüfung und Kontrollschild beim kantonalen Strassenverkehrsamt. Hier alle Schritte der Reihe nach, jeweils mit der amtlichen Quelle.

Zuerst zur Zollstelle.
Bei der Einfuhr ist der Anhänger unaufgefordert anzumelden, und zwar bei einer für Handelswaren zuständigen Zollstelle während ihrer Öffnungszeiten. Mitzubringen sind diese Unterlagen (BAZG).
- Die RechnungFood Truck Store stellt sie zum Nettopreis aus, ohne französische Mehrwertsteuer, da es sich um eine Ausfuhr handelt.
- Ein AusweisIhr Pass oder Ihre Identitätskarte.
- Die Zollanmeldung (e-dec)Die elektronische Einfuhrzollanmeldung, erstellt von Ihnen selbst oder von Ihrer Zollagentur.
- Ausländische FahrzeugpapiereFalls der Anhänger bereits welche hat, auch wenn sie annulliert sind.

Die Zollagentur früh wählen.
Das BAZG empfiehlt, die Zollanmeldung einer Zollagentur oder einem Speditions- oder Logistikunternehmen zu überlassen und diesen Partner vor der Einfuhr zu bestimmen (FAQ des BAZG).
Die Zollagentur bezahlt die Abgaben in der Regel und stellt sie Ihnen danach mit ihren eigenen Gebühren in Rechnung. Lieber selbst anmelden? e-dec web ist kostenlos und steht allen offen; ab 2026 soll es schrittweise durch Passar abgelöst werden, das neue Warenverkehrssystem des BAZG. Für die Verzollung im Inland verlangen Sie an der Grenze einen Vormerkschein 15.25: Damit haben Sie zwei Arbeitstage Zeit, um den Anhänger bei einer Inlandzollstelle anzumelden.

8,1 % MWST, kein Zoll.
Die MWST wird auf dem bezahlten Preis und allen Kosten bis zum Bestimmungsort berechnet, umgerechnet in Franken (BAZG). Seit dem 1. Januar 2024 sind Industrieprodukte zollfrei.
- 8,1 %MWST bei der Einfuhr, auf Preis und Transport bis zum Bestimmungsort
- 932 €MWST auf den Essentiel AIR 220 zu 11’500 € netto, ohne Transport
- 0 %Zoll: Anhänger fallen unter Kapitel 87 des Zolltarifs und zählen zu den Industrieprodukten
Der Prüfungsbericht 13.20 A.
Diesen Verzollungsnachweis stellt Ihnen die Zollstelle aus. Ohne ihn gibt es keinen Fahrzeugausweis (VZV, Art. 74), und ohne Fahrzeugausweis und Kontrollschild darf Ihr Anhänger nicht auf die Strasse (SVG, Art. 10).
Verzollt geht es weiter zur Fahrzeugprüfung.

Mit COC zur vereinfachten Prüfung.
Mit der EU-Übereinstimmungsbescheinigung entfällt die Schweizer Typengenehmigung (TGV, Art. 4), nicht aber die kantonale Prüfung (VTS, Art. 30a). So läuft es im Kanton Bern.
- Der Prüfungsauftrag
Im Kanton Bern füllen Sie ihn online aus und laden die Unterlagen des Zolls hoch. Grundgebühr: 30 bis 100 Franken, bei umfangreichen Abklärungen 120 Franken pro Stunde.
- Die Fahrzeugprüfung
Liegt die COC im Original auf Papier vor, beschränkt sich die Prüfung auf das Wichtigste: Bremsen, Beleuchtung, Verbindungseinrichtung. Der Kanton kann sie an eine ermächtigte Garage delegieren (VTS, Art. 32).
- Fahrzeugausweis und Kontrollschild
Ausgestellt vom Standortkanton, also in der Regel vom Kanton, in dem der Anhänger über Nacht abgestellt wird (VZV, Art. 77). Auch ein Anhänger mit 750 kg braucht beides.

Periodische Prüfung je nach Gewicht.
Ob und wie oft der Anhänger danach periodisch geprüft wird, hängt vom Gesamtgewicht ab; aufgeboten werden Sie vom Kanton (VTS, Art. 33, Kanton Bern).
- AIR 220, 750 kgKeine periodische Prüfung: Die Pflicht beginnt erst über 0,75 t.
- BOLD 270, 1000 oder 1500 kgErste Prüfung fünf Jahre nach der ersten Inverkehrsetzung, spätestens nach sechs; die nächste drei Jahre später, danach alle zwei Jahre.
- Zur Prüfung im Kanton BernDer Anhänger muss zu mindestens 75 % seines Gesamtgewichts beladen sein (Feld 33 des Fahrzeugausweises).
Danach: Führerausweis und Gas.
Offen sind dann noch der passende Führerausweis und, falls Sie den optionalen Gasflaschenkasten wählen, die Gasinstallation durch einen Fachbetrieb in der Schweiz. Mehr dazu: Führerausweis B oder BE, Gas im Foodtruck.
Verzollt, geprüft, eingelöst: bereit für den Verkauf.

Häufige Fragen.
Noch Fragen? Food Truck Store hilft Ihnen weiter ›Sie als Importeur oder die Zollagentur, die Sie mit den Formalitäten beauftragen. Das BAZG rät, diese vor der Einfuhr zu bestimmen; Preis und Termin der Lieferung stehen in Ihrer Offerte.
Nein, wenn der Anhänger in der Schweiz bleibt: Seit dem 1. Januar 2024 verlangt das BAZG für Industrieprodukte, die im Land bleiben, keinen Ursprungsnachweis als Vorbeleg mehr.
Nein: Die Automobilsteuer von 4 % betrifft nur Motorfahrzeuge, also Personenwagen und gewisse leichte Nutzfahrzeuge (AStG, Art. 2). Für einen Anhänger bleibt die MWST.
Ja: Auf Autobahnen und Autostrassen ist auch für den Anhänger eine eigene Vignette nötig; sie kostet 40 Franken (BAZG).
Im Kanton Bern nicht: Der Anhänger ist über das Zugfahrzeug versichert, ein Versicherungsnachweis wird für ihn nicht verlangt.


Von Romain, Gründer 
