Foodtruck-Bewilligung in der Schweiz: Kanton und Gemeinde
Reisendengewerbe, Meldung an den Kantonschemiker, öffentlicher Grund, Privatgrund und Festivals: wer was bewilligt, wenn Sie in der Schweiz mit dem Foodtruck verkaufen, belegt mit amtlichen Quellen.
Romain BarreauGründer von Food Truck Store · 4 Min. LesezeitIn der Schweiz gibt es nicht die eine Foodtruck-Bewilligung: Der Kanton regelt Reisendengewerbe und Lebensmittelkontrolle, die Gemeinde vergibt den öffentlichen Grund, um den Rest kümmern sich Eigentümer oder Veranstalter. Hier lesen Sie, wer was bewilligt, belegt mit amtlichen Quellen.

Wer was bewilligt.
Der Bund setzt den Rahmen, die Kantone setzen ihn um, die Gemeinden verwalten ihren öffentlichen Grund. Diese Aufteilung gilt in der ganzen Schweiz; das Vorgehen unterscheidet sich aber von Kanton zu Kanton.
- ReisendengewerbeEine kantonale Bewilligung, ausser für Lebensmittel zum sofortigen Verzehr oder auf einem behördlich angesetzten Markt.
- LebensmittelDie Meldung Ihrer Tätigkeit bei der kantonalen Vollzugsbehörde.
- Öffentlicher GrundDie Bewilligung der Gemeinde für Platz, Strasse oder Park.
- Privatgrund oder FestivalDie Zustimmung des Eigentümers oder der Vertrag mit dem Veranstalter.


Das Reisendengewerbe.
Schweizweit braucht der Verkauf ab Fahrzeug eine kantonale Bewilligung (RGG, Art. 2). Ausgenommen sind Lebensmittel zum sofortigen Verzehr sowie behördlich angesetzte Märkte und Feste (RGV, Art. 4).
- 200 Frankenfür Gesuchsprüfung und Verfügung, dazu 50 Franken für die Ausweiskarte (RGV, Art. 28)
- 5 Jahregültig, in der ganzen Schweiz (RGG, Art. 9)
- 20 Tagevor Beginn der Tätigkeit: Bis dahin muss das Gesuch spätestens eingereicht sein (RGV, Art. 6)
Die Lebensmittelkontrolle.
Wer in der Schweiz mit Lebensmitteln umgeht, meldet seine Tätigkeit der kantonalen Vollzugsbehörde (LGV, Art. 20), also dem Kantonschemiker (LMG, Art. 51), ebenso wichtige Änderungen und die Betriebsschliessung.
Kanton Zürich: Meldung an das Kantonale Labor. Kanton Waadt: an das Office de la consommation (OFCO).

Lizenz oder Patent.
Vorbehalten bleibt das kantonale Gastgewerberecht (RGV, Art. 4 Abs. 2). Im Kanton Zürich kann ein Gastwirtepatent der Gemeinde nötig sein; die Waadt verlangt eine Lizenz für mobile Gastronomie:
- Kurs
Zwölf Kurstage zu Hygiene, Gastgewerberecht, Arbeitsrecht und Sozialversicherungen.
- Prüfungen
Wer sie besteht, erhält den kantonalen Fähigkeitsausweis.
- Lizenz
Gesuch um die Lizenz für mobile Gastronomie bei der kantonalen Gewerbepolizei (Police cantonale du commerce).
- Standplatz
Bewilligung der Gemeinde auf öffentlichem Grund oder Zustimmung des Eigentümers.

Öffentlicher Grund.
Für einen Platz oder eine Strasse erteilt die Gemeinde die Bewilligung für den gesteigerten Gemeingebrauch (Kantone Zürich und Waadt). Beispiele aus Lausanne und Genf:
- Lausanne: AusschreibungIm Januar, Mai und August, mit 15 Tagen für die Bewerbung; in der Regel ein Tag pro Woche und Betreiber, damit alle zum Zug kommen.
- Lausanne: Gebühren25 Franken für die Bewilligung, 50 Rappen pro m² und Tag für den öffentlichen Grund.
- Genf: Auswahl durch die StadtDie Stadt wählt ihre Foodtrucks für vier Jahre aus; zu den Kriterien gehören ein originelles Konzept und frische, lokale, saisonale Produkte.
- Anderswo: bei der Gemeinde nachfragenIm Kanton Zürich etwa kann jede Gemeinde das Reisendengewerbe einschränken; Auskunft gibt ihre Gewerbepolizei.
Auf Privatgrund.
Es braucht die Zustimmung des Eigentümers, im Kanton Waadt schriftlich. Auch dann kann eine Waadtländer Gemeinde Orte und Zeiten einschränken: In Lausanne braucht es zusätzlich eine Bewilligung der Stadt.
Lausanne, Privatgrund: Verkauf Montag bis Freitag von 6 bis 19 Uhr, samstags bis 18 Uhr, an Sonn- und Feiertagen nie.

Festivals und Märkte.
An behördlich angesetzten Märkten und Festen braucht es keine Reisendenbewilligung (RGV, Art. 4). Sonst gelten die Regeln des Veranstalters: Die Streetfood Festival Tour macht 2027 in 20 Schweizer Städten Halt.
Die AGB des Food Truck Festivals (gültig seit 1. August 2023) verlangen zum Beispiel Feuerlöscher und Löschdecke am Stand sowie Sicherheitsnachweise für Gas und Strom, die jederzeit vorgewiesen werden können; Getränke dürfen nicht verkauft werden. Unsere Anhänger sind für 230 V ausgelegt und haben zwei Einspeisungen für zwei Stromkreise: Schliessen Sie beide an (2 × 16 A, beim Chef+ 2 × 32 A). Mehr zur Gasprüfung: Gas im Foodtruck in der Schweiz.
Häufige Fragen.
Noch Fragen? Food Truck Store hilft Ihnen weiter ›Ja, meist mehrere: die Meldung an die kantonale Lebensmittelkontrolle, für den Standplatz die Bewilligung der Gemeinde oder die Zustimmung des Eigentümers und je nach Kanton eine Lizenz oder ein Patent. Für Lebensmittel zum sofortigen Verzehr braucht es keine Reisendenbewilligung.
Im Kanton, in dem Ihr Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist, sonst in Ihrem Wohnsitzkanton, und zwar mindestens 20 Tage vor dem Start (RGV, Art. 5 und 6).
Im Reisendengewerbe ist der Verkauf alkoholischer Getränke verboten; erlaubt sind vergorene Getränke auf Märkten (RGG, Art. 11). Im Kanton Waadt ist der Verkauf alkoholischer Getränke aus einem Foodtruck verboten (LADB, Art. 5a).
Die Tarife legt jede Gemeinde selbst fest. In Lausanne kostet die Bewilligung 25 Franken, der öffentliche Grund 50 Rappen pro m² und Tag (Tarife der Stadt).
Wer das Reisendengewerbe ohne die nötige Bewilligung ausübt, riskiert eine Busse bis zu 20’000 Franken (RGG, Art. 14).


Von Romain, Gründer 
