Food Truck Store
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Allgemeine Verkaufsbedingungen (AGB)

Diese Bedingungen gelten, wenn Sie einen Anhänger direkt bei Food Truck Store kaufen. In der Schweiz haben wir noch keinen Händler: Ihr Vertragspartner ist Food Truck Store.

Fassung vom Oktober 2026, aus dem Französischen übersetzt und für Kunden in der Schweiz ergänzt

1. Geltungsbereich

Verkäufer ist BLACK TRAILER, eine Einpersonengesellschaft mit beschränkter Haftung nach französischem Recht (EURL) mit Sitz in 52 rue de Poulpry, 22660 Trévou-Tréguignec, Frankreich, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister (RCS) Saint-Brieuc unter der Nummer 928 380 872, französische Mehrwertsteuernummer FR58928380872, handelnd unter der Marke Food Truck Store. Diese Bedingungen gelten für Kaufverträge über Anhänger, Optionen und Zubehör, die ein Geschäftskunde direkt mit BLACK TRAILER schliesst, also ein Kunde, der zu Zwecken seiner geschäftlichen Tätigkeit handelt, auch wenn sich diese noch in Gründung befindet.

BLACK TRAILER verkauft ausschliesslich an Unternehmen, also an natürliche oder juristische Personen, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit handeln, auch an Jungunternehmer, die den Anhänger für den Start ihrer Tätigkeit kaufen. Mit Konsumenten schliesst BLACK TRAILER keine Kaufverträge.

Mit der Unterzeichnung eines Angebots oder Bestellscheins gelten diese Bedingungen als vorbehaltlos angenommen. Sie haben Vorrang vor allen Unterlagen des Kunden, insbesondere vor dessen Einkaufsbedingungen, sofern BLACK TRAILER nicht schriftlich etwas anderes vereinbart hat.

In Frankreich und Belgien werden die Anhänger auch über ein Netz unabhängiger Händler vertrieben. In diesem Fall kommt der Vertrag mit dem Händler zu dessen Bedingungen zustande; die Website leitet Ihre Anfrage lediglich an ihn weiter. Die Vermietung von Anhängern bietet BLACK TRAILER nur in Frankreich an; sie ist Gegenstand eines gesonderten Vertrags, der elektronisch unterzeichnet wird.

2. Angebot und Bestellung

Jedem Verkauf liegt ein Angebot (Offerte) zugrunde, das den Anhänger (Ausstattung, Format, Farbe, Optionen wie der Gasflaschenkasten), den Preis sowie die Einzelheiten der Abholung oder Lieferung beschreibt. Das Angebot ist einen Monat gültig. Die Bestellung wird verbindlich, sobald eine zeichnungsberechtigte Person das Angebot oder den Bestellschein unterzeichnet hat, auch elektronisch, und die Anzahlung eingegangen ist.

Die auf der Website gezeigten Fotos, Zeichnungen, Abmessungen, Farben, Preise und Beschreibungen sind unverbindlich. Für BLACK TRAILER verbindlich ist allein das Angebot. Ein offensichtlicher Fehler in einem Angebot (Tippfehler, unrealistisch niedriger Preis) bindet den Verkäufer nicht.

Wünscht der Kunde nach der Bestellung eine Änderung der Konfiguration oder der Einzelheiten der Übergabe, wird diese in einem schriftlichen Nachtrag geregelt; sie kann Preis und Lieferzeit verändern.

3. Preise

Die Preise verstehen sich in Euro netto; es gelten dieselben Nettopreise wie in Frankreich. Sofern im Angebot nicht anders angegeben, sind Transport, Zulassung, Folierung (Covering) und Kochgeräte nicht im Preis enthalten.

Bei einer Lieferung in die Schweiz trägt der Kunde die Einfuhrabgaben, darunter die Schweizer Mehrwertsteuer (MWST), sowie die Kosten der Verzollung, sofern das Angebot nichts anderes vorsieht.

4. Zahlung

Sofern das Angebot keine besonderen Bedingungen vorsieht, ist bei der Bestellung eine Anzahlung von 50 % des im Angebot genannten Preises zu leisten. Der Restbetrag ist per Überweisung spätestens drei Arbeitstage vor der Abholung oder sieben Tage vor dem Versand zu zahlen. Der Anhänger wird erst nach vollständigem Zahlungseingang übergeben. Skonto für vorzeitige Zahlung wird nicht gewährt; eine Aufrechnung durch den Kunden ist ohne schriftliche Zustimmung ausgeschlossen.

Jeder Zahlungsverzug führt von Rechts wegen und ohne vorherige Mahnung zu Verzugszinsen (pénalités de retard) in Höhe des Dreifachen des gesetzlichen Zinssatzes (taux d’intérêt légal) sowie zu einer Pauschale von 40 Euro für Beitreibungskosten (Art. L. 441-10 und D. 441-5 des französischen Handelsgesetzbuchs [Code de commerce]), unbeschadet eines weitergehenden Schadensersatzes gegen Nachweis.

Ist im Angebot eine Finanzierung angegeben, etwa ein Geschäftskredit, wird die Bestellung mit Eingang der Zusage des Finanzierungsinstituts verbindlich; wird die Finanzierung abgelehnt, wird die Anzahlung gegen Nachweis zurückerstattet.

5. Lieferzeiten, Abholung und Lieferung

Auf Wunsch des Kunden wird der Anhänger an die vereinbarte Adresse geliefert, in die Schweiz und in ganz Europa: Preis, Termin und Einzelheiten des Transports sind im Angebot festgelegt, und der Transport erfolgt auf Gefahr des Kunden. Sofern im Angebot nicht anders angegeben, wird der Anhänger dem Kunden südlich von Bordeaux zur Verfügung gestellt.

Die Lieferzeiten sind unverbindlich: Sie hängen von der Verfügbarkeit und vom Transport ab. BLACK TRAILER setzt alles daran, sie einzuhalten, und informiert den Kunden über jede Verzögerung. Eine Verzögerung begründet weder einen Anspruch auf Vertragsstrafe oder Entschädigung noch ein Recht zur Stornierung der Bestellung. Abweichend hiervon gilt: Ist der Anhänger sechs Monate nach dem angekündigten Termin noch immer nicht bereitgestellt und liegt kein Fall höherer Gewalt vor, kann der Kunde die Bestellung beenden und erhält seine Anzahlung zurück; jede weitere Entschädigung ist ausgeschlossen.

Holt der Kunde den Anhänger zum vereinbarten Termin nicht ab oder ist er zu diesem Termin bei der Lieferung nicht anwesend, ohne dies mindestens drei Arbeitstage vorher mitgeteilt zu haben, werden ihm die Kosten für einen erneuten Übergabetermin und für die Verwahrung in Rechnung gestellt.

Der Kunde hat selbst zu prüfen, ob sein Zugfahrzeug, seine Anhängerkupplung und sein Führerausweis das Ziehen des bestellten Anhängers zulassen.

6. Abnahme und Beanstandungen

Der Kunde hat den Anhänger bei der Übergabe zu prüfen. Offensichtliche Mängel und Abweichungen von der Bestellung sind innerhalb von sieben Arbeitstagen nach der Übergabe schriftlich anzuzeigen und durch Fotos zu belegen; Transportschäden sind ausserdem auf dem Lieferschein des Transportunternehmens zu vermerken und diesem gegenüber innerhalb von drei Tagen zu bestätigen. Nach Ablauf dieser Frist gilt der Anhänger als vertragsgemäss.

Der Kunde gibt BLACK TRAILER Gelegenheit, den Mangel festzustellen und zu beheben; ohne Zustimmung nimmt er weder selbst Eingriffe vor noch lässt er Dritte eingreifen. Wird der Mangel anerkannt, nimmt BLACK TRAILER nach eigener Wahl eine Reparatur oder einen Austausch vor oder erteilt eine Gutschrift.

7. Eigentumsvorbehalt und Gefahrübergang

Der Anhänger bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von BLACK TRAILER. Die Gefahr geht mit der Bereitstellung des Anhängers oder mit seiner Übergabe an das Transportunternehmen auf den Kunden über; ab diesem Zeitpunkt obliegt es dem Kunden, ihn zu versichern.

8. Zulassung und Konformität

Jeder Anhänger wird mit seiner EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) geliefert. Der Gasflaschenkasten ist als Option für alle Modelle erhältlich. Eine Gasinstallation führt BLACK TRAILER ausserhalb Frankreichs nicht aus: Diese übernimmt ein vom Kunden beauftragter Fachbetrieb in dem Land, in dem der Anhänger betrieben wird, in der Schweiz also ein Schweizer Fachbetrieb. Die Verzollung, die Zulassungsformalitäten, die Versicherung und die wiederkehrenden Prüfungen nach den Vorschriften des Einsatzlandes obliegen dem Kunden, sofern das Angebot keine entsprechende Leistung vorsieht.

9. Garantie

Für die Anhänger gilt ab der Übergabe eine Garantie von einem Jahr auf jeden Material- oder Verarbeitungsfehler, Teile und Arbeitslohn inbegriffen. Die Garantiereparatur übernimmt die Werkstatt des nächstgelegenen autorisierten Händlers; die Ersatzteile sendet BLACK TRAILER kostenlos. Gibt es in der Region des Kunden keinen autorisierten Händler, wie derzeit in der Schweiz, lässt BLACK TRAILER die Reparatur in einer Werkstatt in der Nähe des Kunden ausführen, auf der Grundlage eines Kostenvoranschlags, den BLACK TRAILER freigibt. Für Geräte und Bauteile anderer Marken (Kühlung, Kochgeräte, Achse, Kupplung) gilt die Garantie ihrer jeweiligen Marke. Eine Reparatur oder ein Austausch verlängert die Garantiezeit nicht.

Von der Garantie ausgenommen sind normaler Verschleiss, eine Nutzung entgegen der Bedienungsanleitung, Überladung, mangelnde Wartung, Stosseinwirkungen oder Unfälle sowie Reparaturen und Änderungen, die der Kunde oder ein Dritter ohne Zustimmung vorgenommen hat. Die gesetzliche Gewährleistung für versteckte Mängel (garantie légale des vices cachés) bleibt in jedem Fall unberührt.

10. Haftung

BLACK TRAILER haftet weder für Betriebsausfallschäden noch für mittelbare Schäden. Die Haftung von BLACK TRAILER ist auf den Preis des betreffenden Anhängers begrenzt; dies gilt nicht bei grobem Verschulden (faute lourde) oder bei Personenschäden.

11. Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für eine Verzögerung oder Nichterfüllung, die auf ein Ereignis ausserhalb ihres Einflussbereichs zurückzuführen ist: Produktionsstillstand bei Lieferanten, Ausfall von Zulieferungen, Blockade von Transportwegen oder Grenzen, Naturkatastrophe, behördliche Entscheidung. Dauert das Hindernis länger als neunzig Tage, kann jede Partei die Bestellung beenden; die Anzahlung wird dann zurückerstattet.

12. Stornierung

Die Bestellung eines konfigurierten Anhängers ist verbindlich; der Geschäftskunde hat kein Widerrufsrecht (droit de rétractation). Bei einer Stornierung durch den Kunden ausserhalb der in den Artikeln 5 und 11 vorgesehenen Fälle oder bei ausbleibender Zahlung oder Abholung trotz schriftlicher Erinnerung kann BLACK TRAILER vom Kaufvertrag zurücktreten (résolution de la vente); die Anzahlung verbleibt BLACK TRAILER dann als Vertragsstrafe (clause pénale).

13. Geistiges Eigentum und Daten

Die mit einem Angebot übergebenen Zeichnungen, Visualisierungen und Unterlagen bleiben Eigentum von BLACK TRAILER; sie dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden, um ein Konkurrenzprodukt herstellen zu lassen. Die für die Bestellung erhobenen Daten werden gemäss den Angaben unter «Impressum und Datenschutz» auf der Website verarbeitet.

14. Allgemeine Bestimmungen

Massgeblich ist die am Datum des Angebots gültige Fassung dieser Bedingungen. Wird eine Bestimmung für nichtig erklärt, bleiben die übrigen anwendbar. Wird eine Bestimmung zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht geltend gemacht, liegt darin kein Verzicht auf ihre spätere Geltendmachung.

Diese AGB sind die deutsche Übersetzung der französischen Allgemeinen Verkaufsbedingungen (conditions générales de vente) von BLACK TRAILER, abrufbar unter www.foodtruckstore.fr/cgv. Bei Abweichungen zwischen beiden Fassungen ist allein die französische Fassung massgeblich. Ausgenommen sind die Regelungen, die diese AGB für Kunden ausserhalb Frankreichs ergänzen oder anpassen: Verkauf nur an Unternehmen (Artikel 1), Nettopreise und Einfuhrabgaben (Artikel 3), Lieferung (Artikel 5), Gasinstallation und Verzollung (Artikel 8) sowie Garantiereparatur (Artikel 9).

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese Bedingungen unterliegen französischem Recht. Die Parteien bemühen sich zunächst um eine gütliche Einigung. Gelingt dies nicht, ist für alle Streitigkeiten zwischen Unternehmen das Handelsgericht (tribunal de commerce) Saint-Brieuc zuständig.

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