Wohnwagen zum Foodtruck umbauen: was in der Schweiz gilt
Fahrzeugausweis, Umbau melden, Nachprüfung, Hygiene, Gas und Gewicht: was in der Schweiz gilt, bevor Sie aus einem umgebauten Wohnwagen verkaufen.
Romain BarreauGründer von Food Truck Store · 3 Min. LesezeitEin Wohnwagen als Foodtruck hat Charme: runde Formen, eine Verkaufsklappe an der Seite, davor eine Schlange. Viele suchen deshalb einen Wohnwagen zum Umbauen. Hier lesen Sie, was in der Schweiz gilt, bevor Sie verkaufen: Papiere, Prüfung, Hygiene, Gas und Gewicht.

Wohnanhänger oder Verkaufsanhänger.
Nach Schweizer Recht ist ein Wohnanhänger zu mindestens drei Vierteln seines Volumens als Wohnraum eingerichtet; ein Anhänger, dessen Aufbau als Verkaufsladen dient, ist also keiner (VTS, Art. 20).
- FahrzeugartSie steht im Fahrzeugausweis: Wird aus dem Wohnwagen ein Verkaufsladen, ändert sich die Einteilung.
- GesamtgewichtFeld 33: Mit Küche, Wasser, Vorrat und Gas darf der beladene Wagen es nicht überschreiten.
- Periodische PrüfungÜber 750 kg Gesamtgewicht muss der Anhänger periodisch zur Prüfung (VTS, Art. 33).

Umbauen heisst melden.
Ändert ein Umbau Fahrzeugeinteilung, Gewicht oder Abmessungen, meldet ihn der Halter unverzüglich dem Strassenverkehrsamt; danach wird das Fahrzeug nachgeprüft (VTS, Art. 34).
- Vorher abklären
Stellen Sie Ihr Vorhaben dem Strassenverkehrsamt vor, bevor Sie den Wohnwagen kaufen.
- Umbau melden
Mit dem besonderen Prüfungsbericht 13.20 B für technische Änderungen (<a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1976/2423_2423_2423/de#art_75" target="_blank" rel="noopener">VZV, Art. 75</a>).
- Nachprüfung
In Bern kostet die Teilprüfung nach einem Umbau 120 Franken (<a href="https://www.svsa.sid.be.ch/content/dam/svsa_sid/dokumente/de/gebuehrentarife/svsa-gebuehren-fzp-d.pdf" target="_blank" rel="noopener">Tarif, Stand 12.01.2026</a>).
- Fahrzeugausweis anpassen
Die neuen Einträge kommen in den Ausweis; was eine Änderung erfordert, melden Sie innert 14 Tagen (VZV, Art. 74).
Ein Wohnwagen ist keine Küche.
Er ist für die Ferien gebaut und muss zum Verkaufsfahrzeug im Sinn der Hygieneverordnung werden: Hände, Flächen, Wasser, Abfälle und Temperaturen (HyV, Art. 11).
Eine Küche für den Verkauf, keine Campingecke.


Die Gasprüfung fürs Camping reicht nicht.
Ein für das Camping geprüfter Wohnwagen trägt eine Vignette, die drei Jahre gilt. Wer an Veranstaltungen verkauft, braucht für jedes Gasgerät eine Vignette für ein Jahr (Arbeitskreis LPG).
- 3 Jahregilt die Gas-Vignette eines Camping-Wohnwagens
- 1 Jahrgilt die Vignette jedes Gasgeräts an Veranstaltungen
- 6517die EKAS-Richtlinie für diese Kontrollen, durch einen anerkannten Kontrolleur
Das Gewicht entscheidet über den Führerausweis.
Arbeitsflächen, Kühlung, Wasser, Gas, Vorrat: Alles zählt mit. Der beladene Wagen muss unter seinem Gesamtgewicht bleiben, und Ihr Auto muss ihn ziehen dürfen.
Mit der Kategorie B ziehen Sie einen Anhänger bis 750 kg Gesamtgewicht und einen schwereren, solange das Gesamtzugsgewicht 3500 kg nicht übersteigt; darüber braucht es die Kategorie BE (VZV, Art. 3). Mit Anhänger fahren Sie höchstens 80 km/h (VRV, Art. 5); auf Autobahnen und Autostrassen sind 100 km/h erlaubt, sofern die Typengenehmigung den Anhänger dafür zulässt und die Betriebsanleitung des Autos es freigibt (Kanton Bern). Unser Werkzeug «Darf mein Auto ihn ziehen?» rechnet mit den Werten aus Ihrem Fahrzeugausweis.
Was wir in der Praxis sehen.
Der Retro-Look, ohne Baustelle.
Der Charme eines Wohnwagens liegt in seiner Form: Unser AIR 220 mit 750 kg kommt in fünf Farben und mit COC, ab 11’500 € netto, ohne Schweizer MWST und Einfuhrkosten. Mehr zum Retro-Foodtruck.
Runde Form und Folierung: der Retro-Look, startklar.

Häufige Fragen.
Noch Fragen? Food Truck Store hilft Ihnen weiter ›Ja, wenn Sie den Umbau dem Strassenverkehrsamt melden und nachprüfen lassen (VTS, Art. 34). Die Küche muss die Hygieneanforderungen an Verkaufsfahrzeuge erfüllen (HyV, Art. 11), und die Gasanlage muss von einem anerkannten Kontrolleur geprüft sein.
Auf Fahrzeugausweis und Einträge, Gesamtgewicht, Prüfnachweis für das Gas, Fahrgestell und Dichtheit. Ein nicht gemeldeter Umbau muss nachträglich gemeldet und nachgeprüft werden.
Ja, wenn er höchstens 750 kg Gesamtgewicht hat oder wenn er schwerer ist und das Gesamtzugsgewicht 3500 kg nicht übersteigt. Darüber braucht es die Kategorie BE (VZV, Art. 3).
Für ihn gilt dasselbe: Anhänger für Reitpferde sind eine andere Fahrzeugart als ein Anhänger mit Verkaufsladen (VTS, Art. 20). Der Umbau ist also zu melden und nachzuprüfen.
Einen Richtpreis gibt es nicht: Alles hängt vom Wagen und von den Handwerkern ab. Lassen Sie Wagen, Küche, Energie und Prüfungen offerieren und vergleichen Sie mit dem neuen Essentiel, ab 11’500 € netto, ohne Schweizer MWST und Einfuhrkosten.


Von Romain, Gründer 
