Mexikanischer Foodtruck in der Schweiz: Tacos und Burritos
Tacos, Burritos, Quesadillas: Küche, Kühlung und Tempo, was die Karte in der Schweiz zeigen muss, und der Chef+ als Anhänger dazu.
Romain BarreauGründer von Food Truck Store · 3 Min. LesezeitEin mexikanischer Foodtruck verkauft Tacos, Burritos und Quesadillas, frisch von der Plancha. Hier lesen Sie, was diese Küche an Bord braucht, von der Abzugshaube bis zur Kühlung, was Ihre Karte in der Schweiz zeigen muss und welcher Anhänger dazu passt.

Tacos, Burritos, Quesadillas: die Karte.
Die mexikanische Küche baut auf Mais, Bohnen und Chili auf. Mit dem French Tacos, dem Weizenfladen mit Pommes und Käsesauce, der in der Westschweiz seit Jahren gefragt ist (RTS), hat sie wenig gemeinsam.
- TacosKleine Tortillas, oft aus Mais, frisch gefüllt und offen serviert, etwa mit Fleisch, Zwiebeln, Koriander und Salsa.
- BurritosGrosse Weizentortillas, gut gefüllt und gerollt: sättigend und ideal zum Mitnehmen.
- QuesadillasTortillas mit Käse und Füllung, auf der Plancha zusammengeklappt und knusprig gebraten.
- NachosTortillachips mit Käsesauce, Salsa und Jalapeños: eine schnelle Ergänzung zur Karte.

Plancha und Fritteuse unter der Haube.
Ihre selbst gewählten Geräte stehen auf der abgesenkten Kochfläche des Chef+, direkt unter der Abzugshaube. Die Gasanlage baut ein Fachbetrieb in der Schweiz ein, geprüft wird sie von einem anerkannten Kontrolleur.
Braten und Belegen direkt unter der Abzugshaube.


Für jede Füllung die richtige Kühlung.
An Bord braucht es Geräte, die Lebensmittel auf der richtigen Temperatur halten, und eine Möglichkeit, die Temperatur zu überwachen (HyV, Art. 11). Fleisch, Salsas und Käse lagern Sie so, wie es der Lieferant angibt.
- Der Kühltisch des Chef+0 bis +5 °C, mit zwei Türen im AIR 220 und drei im BOLD 270.
- Vorbereitete BehälterSalsas, Rohkost und Käse vor dem Verkauf vorbereitet, abgedeckt und gekühlt.
- Ein ThermometerMessen und notieren Sie die Temperaturen: Bei einer Kontrolle können Sie Ihre Aufzeichnungen vorweisen.
Tempo entsteht vor dem Verkauf.
Im AIR 220 arbeiten eine oder zwei Personen, im BOLD 270 zwei oder drei. Entscheidend ist die Organisation.
- Vorbereiten
Bevor das Fenster aufgeht: Fleisch bereit zum Braten, Füllungen in Behältern, Tortillas abgezählt.
- Braten
Fleisch und Tortillas auf die Plancha, Chips in die Fritteuse, alles unter der Haube.
- Belegen
Füllen, rollen oder offen anrichten, auf einer einzigen Fläche zwischen Herd und Tresen.
- Kassieren
Wächst die Schlange, übernimmt eine Person den Tresen, die andere bleibt am Herd.
Der Tipp von Paul.
Was die Karte zeigen muss.
In der Schweiz geben Sie die Herkunft von offen verkauftem Fleisch immer schriftlich an, etwa auf der Karte (LIV, Art. 5; LGV, Art. 39).
Allergene wie Gluten aus Weizentortillas oder Milch aus dem Käse dürfen Sie mündlich angeben, wenn ein gut sichtbarer schriftlicher Hinweis darauf aufmerksam macht und Ihrem Team die Angaben schriftlich vorliegen oder eine fachkundige Person sie sofort geben kann (LIV, Art. 5). Vor dem Start melden Sie Ihre Tätigkeit dem Kantonschemiker; alle Bewilligungen erklärt unser Ratgeber.
Ihr mexikanischer Foodtruck: der Chef+.
Abzugshaube, abgesenkte Kochfläche, Doppelspüle und Kühltisch sind schon eingebaut. Den Chef+ gibt es ab 13’495 € netto, ohne Schweizer MWST und Einfuhrkosten.
Kurze Karte, schneller Tresen.

Häufige Fragen.
Noch Fragen? Food Truck Store hilft Ihnen weiter ›Der Chef+: Seine Abzugshaube (130 cm im AIR 220) deckt die abgesenkte Kochfläche für Plancha und Fritteuse ab, und sein Kühltisch hält die Füllungen kalt. Es gibt ihn ab 13’495 € netto, ohne Schweizer MWST und Einfuhrkosten.
Der French Tacos ist ein Weizenfladen mit Fleisch, Pommes und Käsesauce, gefaltet und gegrillt. Mexikanische Tacos sind kleine, meist aus Mais gemachte Tortillas, die offen serviert werden.
Der reduzierte Satz von 2,6 %; stellen Sie Ihren Gästen Tische oder Stehtische bereit, sind es 8,1 % (MWSTG, Art. 25). Steuerpflichtig werden Sie ab 100’000 Franken Umsatz im Jahr (Art. 10).
Für Lebensmittel zum sofortigen Verzehr braucht es keine Reisendenbewilligung (RGV, Art. 4). Sie melden Ihre Tätigkeit dem Kantonschemiker und klären den Standplatz mit der Gemeinde oder dem Grundeigentümer.
Im Reisendengewerbe ist der Verkauf alkoholischer Getränke verboten; erlaubt sind vergorene Getränke auf Märkten (RGG, Art. 11). Im Kanton Waadt dürfen Foodtrucks gar keinen Alkohol verkaufen (LADB, Art. 5a).


Von Romain, Gründer 
